Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern.
Steuerrecht
- Die bisherige Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40b EStG entfällt für Direktversicherungszusagen, die nach 31.12.2004 erteilt wurden.
- Für Zusagen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurden, bleibt die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung für gesamte Laufzeit der Versicherung erhalten.
- Beitrag bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) im Kalenderjahr bleibt steuerfrei, sofern es sich um ein bestehendes erstes Dienstverhältnis des Arbeitnehmers handelt. Der Höchstbetrag erhöht sich um 1.800 Euro, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde und keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Direkt- oder Pensionskassenversicherungen genutzt wird.
- Leistungen aus steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung.
- Sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG-West.
- Beiträge oberhalb 4% der BBG-West sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
- Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie Pflegeversicherung.





