Rechtliche Grundlagen der Betriebliche Direktversicherung

Rechtliche Grundlagen
Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Maßgeblich sind somit die Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern.

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